Beitragsregelung ab 2019
(Änderung gemäß Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom 15. 03.2019, ergänzt durch Vorstandsbeschluß vom 14.11.2018)
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können für ihre(n) Partner(in) Arbeitsstunden leisten
- Als Nachweis des jeweils aktuellen Mitgliederstatus muss vor dem Beitragseinzug, spätestens im Januar jeden Jahres, eine gültige Bescheinigung (Schülerausweis, Studentenausweis, Bescheinigung der Hochschule, …) unaufgefordert an die Mitgliederverwaltung eingereicht werden. Sonst erfolgt automatisch die Einstufung als erwachsenes Vollmitglied.
- 50% Angebot: Neue Vollmitglieder zahlen im ersten Jahr nur 50% des Mitgliedsbeitrags. Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden mit 10,- €/ Std. berechnet.
Saisonkarte für 1 Jahr (pro Person nur einmalige Ausgabe möglich)
Arbeitsstunden gelten ab Geburtsjahr 1954 ab sofort neu:
Bis Geburtsjahr 1953 müssen Arbeitsstunden nur bis zum 65. Lebensjahr geleistet werden. Jüngere Mitglieder leisten Arbeitsstunden bis zum 69. Lebensjahr.