Platzordnung (inkl. Clubhaus)

gültig ab Mittwoch 01.07.2020

Aktualisiert 01.07.2020

Liebe Tennis-Freunde,

das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 01.07.2020 weitere Lockerungen

hinsichtlich des Spielbetriebs in Sportvereinen sowie deren Clubgastronomie vorgenommen. Daher haben wir unsere Platzordnung entsprechend aktualisiert.

Auf Grundlage dieser Verordnung und Empfehlungen des Badischen Tennisverbands gilt nachfolgende Platzordnung bis auf Weiteres. Wir bitten alle Mitglieder und Gäste diese Platzordnung vollumfänglich umzusetzen, um die erhaltene Lockerung für das Tennis-Spiel nicht leichtfertig für unseren Club, aber auch badenweit zu gefährden.

Generell:

  • Personen mit Krankheitssymptomen wie z. B. Fieber, Atemwegsinfekt, Husten, … bleiben bitte zuhause. Sie dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. Ebenso Personen, welche innerhalb den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer durch Corona infizierten Personen hatten. Bitte überprüfen Sie Ihr gesundheitliches Risiko, bevor Sie die Clubanlage betreten.

Parkplatz:

  • Mindestabstand von 1,5 m beim Ein- und Aussteigen einhalten.
  • Mindestabstand beim Verlassen und Betreten des Parkbereiches und der Clubanlage einhalten. Gilt auch für den direkten Weg zum Platz und zurück.

Aufenthalt auf der Tennisanlage:

  • Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m, besser 2,0 m einzuhalten.
  • Zuschauer innerhalb der eingezäunten Tennisanlage sind nicht erlaubt. Dies gilt ebenfalls für Betreuer sowie Spieler/innen, welche keine aktuelle Spielbegegnung austragen (Pausen, nicht eingesetzt, …).
  • Unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von mind. 1,5 m dürfen sich max. 100 Zuschauer auf der Anlage – außerhalb des eingezäunten Spielbereichs – aufhalten.

Nachverfolgbarkeit:

  • Damit die Nachverfolgbarkeit der Infektionskette für Gesundheitsbehörden möglich bleibt, muss eine Liste mit den Kontaktdaten geführt werden.
Aktualisiert 01.07.2020
  • Jede(r) Spieler/Spielerin/Trainingsteilnehmer/Gast/Betreuer/ … trägt sich vor Spielbeginn ein. Dies gilt insbesondere auch für Tourniere oder Meden-Runden-Spiele und ist zusätzlich zum Spielberichtsbogen durchzuführen!
  • Kostenpflichtige Gastspiele sind zusätzlich – wie bisher – in der Gästeliste (Gastgebühren) einzutragen.

Gastspieler / Gastmannschaften:

  • Gastspieler werden durch das jeweils einladende Clubmitglied, vor dem Betreten der Clubanlage, über die aktuelle Platzordnung informiert und gebeten, diese einzuhalten.
  • Gastmannschaften werden unmittelbar nach deren Eintreffen durch den/die jeweilige(n) Mannschaftsführer(in) des TC Weier über die aktuelle Platzordnung informiert.

Maßnahmen auf dem Platz:

  • Wir empfehlen die Geräte (z. B. Abziehmatten, Linienbesen, Wasserschläuche, Spielstandsanzeiger, …) nur mit Einmalhandschuhen (selbst mitbringen) zu nutzen.
  • Die Geräte sollen nach jeder Nutzung desinfiziert werden. Flächendesinfektionsmittel (Sprühflasche) und Einwegtücher liegen hierzu aus.
  • Sitzbänke/Stühle können benutzt werden, müssen jedoch min. 2 m auseinander stehen.
  • Selbstverständlich: Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale sowie „Handshake“, auch Abklatschen des Doppelpartners, usw.

Umkleidekabinen/Sanitäranlagen/Toiletten:

  • Vor Betreten des Clubhauses bitte immer Hände desinfizieren. Desinfektionsspender hängen an jeder Eingangstür.
  • Die Sanitäranlagen sowie Umkleideräume/Duschen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.
  • Bitte die Toiletten nur einzeln begehen, da in den Toiletten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Bitte die Hände gut waschen. (siehe Hygienehinweise in den Toiletten)
  • Umkleidekabinen und Duschen dürfen auch im Trainingsbetrieb wieder genutzt werden.
  • Die Umkleidekabinen dürfen jeweils nur von zwei Personen gleichzeitig benutzt werden. Eine Person kann sich umkleiden, eine weitere kann duschen. Bitte hierbei auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m achten.
  • Das Fenster in den Dusch- & Umkleideräumen soll dauerhaft und großflächig geöffnet bleiben (gute Durchlüftung).
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Tennisplätze/Spielbetrieb/Meden-Runde:

  • Funktionsträgern wie Oberschiedsrichter, Corona-Beauftragter und Vorständen des

       TCW ist das Betreten der Tennisanlage gestattet, insofern der Aufenthalt zur Ausübung   

       Ihrer Funktion notwendig wird.

  • Gäste unserer Clubwirtschaft können sich außerhalb der eingezäunten Anlage unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln der Clubhausgastronomie an den jeweils zugewiesenen Sitzplätzen aufhalten.

Trainingsbetrieb:

  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen wieder in gewohnter Weise individuell oder in Gruppen erfolgen.
  • Trainer und Schüler verwenden jeweils eigenes Equipment. Bitte keine Weitergabe der eigenen Ausrüstung oder Utensilien an andere Personen.
  • Eltern / Begleitpersonen warten außerhalb der eingezäunten Tennis-Plätze um unter Einhaltung des Mindestabstands.
  • Einzel- oder Gruppentraining finden ausschließlich auf Platz 3 sowie bei Bedarf unter Hinzunahme von Platz 2 statt.

Clubhaus/Gastronomie:

  • Vor dem Betreten des Clubhauses bitte Hände desinfizieren.
  • Das Clubhaus darf nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Gleiches gilt für die Nutzung der Sanitäranlagen.
  • Die Bedienung trägt Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Den Gästen wird ein Sitzplatz zugewiesen. Damit die Laufwege frei bleiben, ist ein Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Sitzplätze nicht gestattet.
  • Die Kontaktdaten aller Gäste werden zur Rückverfolgbarkeit entsprechend der gültigen Verordnung erhoben, für die notwendige Dauer (4 Wochen) archiviert und danach vernichtet.
  • Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen sind zulässig (z. B. Essen mit Gastmannschaften, Stammtisch, …). Die Bewirtung wird im Außenbereich (Terrasse) empfohlen.
  • Innerhalb des Clubhauses dürfen sich maximal 10 Gäste gleichzeitig und unter Einhaltung der Abstandsregelung aufhalten. Tische sind mit einem Abstand von mindestens 1,5 m zueinander anzuordnen.
  • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.

Überwachung / Sanktionen:

  • Den Anweisungen der Vorstände, Trainer/innen und Corona-Beauftragten ist uneingeschränkt Folge zu leisten
  • Sanktionen sind dem Vorstand auf Grund der Interessen des Vereins bei Verstoß vorbehalten (z. B. temporäre Spielsperre, Vereinsausschluss)

Wir behalten uns vor, die Platzordnung aufgrund von geänderten Vorgaben regelmäßig anzupassen. Ferner weisen wir darauf hin, dass diese Regelungen mit bestem Wissen basierend auf den Verordnungen und Empfehlungen der Behörden und des BTV verfasst

Aktualisiert 01.07.2020

wurden. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne können wir dafür jedoch nicht übernehmen. 

Wir wünschen Euch viel Spaß auf unserer Tennisanlage und bitten um uneingeschränkte Beachtung unserer Platzordnung sowie Euer Verständnis für diese Maßnahmen.

Herzliche Grüße

Weier, 01. Juli 2020

Winfried Mantwill         Werner Fock

1.Vorstand                         2.Vorstand

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