{"id":394,"date":"2019-05-14T16:31:12","date_gmt":"2019-05-14T14:31:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tc-weier.de\/cms\/?page_id=394"},"modified":"2019-05-22T19:50:51","modified_gmt":"2019-05-22T17:50:51","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tc-weier.de\/cms\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des Tennis-Club Weier e.V<\/p>\n<h6><strong>\u00a7 1 &#8211; <\/strong><strong>Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen Tennis-Club Weier e.V.<\/li>\n<li>Sitz und Gerichtsstand ist Offenburg. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Freiburg unter der Nr. VR 470349 eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 2 &#8211; Zweck des Vereins<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist der Betrieb und die F\u00f6rderung des Sports.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege des Tennisports.<\/li>\n<li>Der Tennis-Club Weier e.V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke (im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung).<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 3 &#8211; <\/strong><strong>Mittelverwendung<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 4 &#8211; Mitgliedschaft<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins wird man durch Abgabe einer schriftlichen Eintrittserkl\u00e4rung, die bei Minderj\u00e4hrigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden mu\u00df. Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Aufnahme beschlie\u00dft der Vorstand. Eine Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begr\u00fcndung.<\/li>\n<li>Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung einschlie\u00dflich zus\u00e4tzlicher Ordnungen an.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten sind alle Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<li>W\u00e4hlbar in den Vorstand sind alle Mitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18.\u00a0Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>durch Austritt<\/li>\n<li>durch Ausschlu\u00df<\/li>\n<li>durch Streichung<\/li>\n<li>durch Tod<\/li>\n<li>durch Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"7\">\n<li>Der Austritt aus dem Verein ist schriftlich zu erkl\u00e4ren, bei Minderj\u00e4hrigen durch die Erziehungsberechtigten. Der Austritt kann nur zum Jahresschlu\u00df erfolgen. Die Austrittserkl\u00e4rung mu\u00df sp\u00e4testens am 01. Dezember des laufenden Jahres vorliegen. F\u00fcr das Kalenderjahr, in welchem der Austritt erfolgt, ist der Beitrag in voller H\u00f6he zu leisten.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschlu\u00df mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinszwecke und die\u00a0 Vereinssatzung<\/li>\n<li>wenn sich das Mitglied den Anordnungen des Vorstandes oder seiner\u00a0\u00a0 Beauftragten wissentlich widersetzt<\/li>\n<li>wegen unehrenhaftem Betragen und Verlust der Rechte im Sinne der \u00a7\u00a7 45 und\u00a0 45a des Strafgesetzbuches. F\u00fcr einen Ausschlu\u00dfbeschlu\u00df des Vorstandes m\u00fcssen mindestens 2\/3 seiner Mitglieder gestimmt haben<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">Der Beschlu\u00df \u00fcber den Ausschlu\u00df ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist eine Berufung an die Mitglieder zul\u00e4ssig. Dies ist innerhalb 14 Tagen, vom Tage der Bekanntgabe des Ausschlu\u00dfes an, dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschlu\u00df, so da\u00df die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"9\">\n<li>Die Streichung eines Mitgliedes kann durch Vorstandsbeschlu\u00df erfolgen, wenn der Jahresbeitrag trotz Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht gezahlt wird, wobei sich der Verein alle Rechte aus Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden sowie deren gerichtliche Beitreibung vorbeh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft nach Abs. 6 besteht f\u00fcr das ausscheidende Mitglied kein Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>5 &#8211; Beitrag<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres ist nur der halbe Beitrag f\u00e4llig.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge sind Bringschulden. Sie sind bis zum 15.02. des Kalenderjahres zu bezahlen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Beitragszahlung sowie die Berechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden ist der unbare Zahlungsverkehr \u00fcber Bankeinzug vorzunehmen.<\/li>\n<li>In Not geratenen und bed\u00fcrftigen Mitgliedern kann auf Antrag vom Vorstand die Beitragszahlung gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden..<\/li>\n<li>Bei Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden von einem Jahr gilt \u00a7 4 Abs. 9.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>6 &#8211; Ehrungen<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag durch den Vorstand (mit 2\/3 Mehrheit) geehrt werden.<\/li>\n<li>Gleiches gilt f\u00fcr dieErnennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenvorstandsmitgliedern und Ehrenvorsitzenden. Diese sind von der Beitragszahlung befreit.<\/li>\n<li>Die Vorschl\u00e4ge sind von der Mitgliederversammlung zu best\u00e4tigen.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 7 &#8211; Organe des Vereins<\/strong><\/h6>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>8 &#8211; Mitgliederversammlung<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung stellt das oberste Vereinsorgan dar.<\/li>\n<li>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtes<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber den vorgelegten Haushaltsplan<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Festsetzung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen und AufnahmeGeb\u00fchren<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufnahme von Krediten und Darlehen \u00fcber 5.112 \u20ac<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) ist m\u00f6glichst zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres durchzuf\u00fchren. Der Zeitpunkt und die Tagesordnung werden durch eine schriftliche Einladung bekanntgegeben. Die Einladung hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlu\u00dff\u00e4hig. Voraussetzung ist, da\u00df der Termin allen Mitgliedern ordnungsgem\u00e4\u00df unter Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist bekanntgegeben wurde.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefa\u00dft. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/li>\n<li>Der Vereinsvorsitzende ist berechtigt, jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies der Vorstand beschlie\u00dft oder von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird.<\/li>\n<li>Bei Wahlen wird geheim abgestimmt. Wenn zwei Drittel der Versammlungsteilnehmer zustimmen, kann durch Handzeichen gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Wahlen finden in den Hauptversammlungen ungerader Jahre statt. Die Amtszeit ist auf zwei Jahre begrenzt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 9 &#8211; Vorstand<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.<\/li>\n<li>Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist intern oder in der Weise beschr\u00e4nkt, da\u00df er bei Rechtsgesch\u00e4ften von mehr als 2.000,- \u20ac verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.<\/li>\n<li>Der erweiterte Vorstand besteht aus:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>dem Vorstand<\/li>\n<li>dem Kassenwart<\/li>\n<li>dem Sportwart<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>dem Jugendwart<\/li>\n<li>den Beisitzern<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen durch Zuwahl in den Vorstand weitere Funktionen besetzt werden.<\/li>\n<li>Bei Ausfall eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied einzusetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 10 &#8211; Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.<\/li>\n<li>Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie die Aufstellung der Tagesordnung<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des \u00a0Jahresberichts,<\/li>\n<li>Vorlage der Jahresplanung<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge, Ausschl\u00fcsse von Mitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h6><strong>\u00a7 11 &#8211; Vorstandssitzungen<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage der Tagesordnung ist nicht notwendig.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens \u00a05 seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>12 &#8211; Haftung<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Der Verein haftet gegen\u00fcber seiner Mitglieder nicht f\u00fcr die bei Veranstaltungen, Wettk\u00e4mpfen und \u00dcbungen entstandenen Unf\u00e4lle, Besch\u00e4digungen oder Diebst\u00e4hle. Der Anspruch an die Sportunfall- und Haftpflichtversicherung bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Bei grobfahrl\u00e4ssiger oder vors\u00e4tzlicher Besch\u00e4digung des Vereinseigentums oder dem Verein zur Verf\u00fcgung gestellten Fremdeigentums ist voller Schadensersatz durch den Verursacher zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>13 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h6>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Vereinsaufl\u00f6sung angek\u00fcndigt ist.<\/li>\n<li>Der Beschlu\u00df bedarf einer 3\/4-Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<li>Im Falle einer Aufl\u00f6sung des Vereins bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Gesch\u00e4fte des Vereins abzuwickeln haben.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins der Stadt Offenburg (Ortsverwaltung Weier) zu, mit der Bestimmung, es treuh\u00e4ndlerisch bis zu f\u00fcnf Jahren f\u00fcr einen am Ort neuzugr\u00fcndenden und als gemeinn\u00fctzig anerkannten Tennisclub aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Treuh\u00e4ndler berechtigt, das Vereinsverm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, sportliche Zwecke zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong>\u00a7 <\/strong><strong>14 &#8211; Inkrafttreten<\/strong><\/h6>\n<p>Die Mitgliederversammlung vom 15.01.2016 hat die \u00c4nderung der Satzung in \u00a71 (Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr), \u00a75 (Beitrag) und \u00a79 (Vorstand) beschlossen.<\/p>\n<p>Offenburg-Weier, 20.02.2017<\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Tennis-Club Weier e.V \u00a7 1 &#8211; Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Tennis-Club Weier e.V. Sitz und Gerichtsstand ist Offenburg. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Freiburg unter der Nr. VR 470349 eingetragen. 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